Therapie Ivic-Hilbert
Praxis für Psychotherapie (nach Heilpraktikergesetz)
Systemische Familien- und Paar- Beratung / Therapie - Emina Ivic-Hilbert
Gerne unterstütze ich Sie individuell und empathisch, als Heilpraktikerin für Psychotherapie,
bei: Anpasssungsstörungen, Burnout, emotionaler Erschöpfung, Krisen (Berufs- u. Lebensphasen), Trennung, Schlaflosigkeit, psychosomatischen Beschwerden, Trauer und Trauma.
„Ich habe ausprobiert, was wir besprochen haben. Das hat mir geholfen, einfach die Sachen anders und von einem anderen Blickwinkel aus zu betrachten. Danke dafür.“
S.H. - 51 Jahre
„Ich gehe gestärkt aus der Beratung heraus."
G. - 24 Jahre
Herzlich Willkommen in meiner Praxis für Psychotherapie (nach Heilpraktikergesetz), psychologische Beratung und Coaching. Gerne unterstütze ich Sie empathisch und individuell in diversen Lebenslagen. Ich möchte Ihnen auf Augenhöhe begegnen. Bei mir können Sie entscheiden, was Sie mit mir erarbeiten möchten. Die Methoden, die ich in der Arbeit mit Ihnen anwende, werden Ihren individuellen Bedürfnissen angepasst. Dabei werden Ihre Kompetenzen, Stärken und Ressourcen in unsere Arbeit mit einbezogen.
Mir ist es besonders wichtig, dass Sie ein starkes Vertrauensverhältnis zu mir aufbauen können. Denn ein vertrauensvolles Verhältnis kann eine gewinnbringende Behandlung und Beratung erzeugen. Meine Interventionen sind wissenschaftlich fundiert.
FAQ
Anbei finden Sie wichtige Informationen zu unseren Praxisleistungen etc.
Zu den Versicherungen, die die Kosten der Behandlung durch Heilpraktiker für Psychotherapie eventuell übernehmen, gehören die u.a. Zusatzversicherungen der:
Nachfolgend finden Sie unseren Kostenkatalog:
Einzelsitzungen/Einzelbehandlungen
Paarsitzungen/ Paarberatung
Nach Vereinbarung
Für eine psychotherapeutische Akutbehandlung (nach Heilpraktikergesetz) als Einzeltherapie von mindestens 25 Minuten sind bis zu 51 Euro beihilfefähig.
Zur Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für ambulante psychotherapeutische Behandlungen ist ein Gutachterverfahren und die förmliche Anerkennung durch die Beihilfestelle erforderlich (Voranerkemiungsverfahren).
Ablauf des Gutachterverfahrens
Zu diesem Zweck hat die beihilfeberechtigte Person der Beihilfestelle den Vordruck .Antrag auf Anerkennung der Beihilfefälligkeit für Psychotherapie“ ausgefüllt vorzulegen. Außerdem hat sie (oder die Patientin bzw. der Patient) die behandelnde Therapeutin oder den behandelnden Therapeuten zu ersuchen, den Bericht an die Gutachterin bzw. den Gutachter entsprechend dem Formblatt „Bericht an die Gutachterin oder den Gutachter“ zu erstellen.
Die Therapeutin bzw. der Therapeut soll neben dem Formblatt „Angaben der Therapeutin oder des Therapeuten“ den ausgefüllten Bericht sowie den bei Behandlung durch eine Psychotherapeutin oder eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin bzw. einen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten erforderlichen Konsiliarbericht einer Ärztin oder eines Arztes in einem verschlossenen, als vertrauliche Arztsache gekennzeichnetund (soweit bereits bekannt) mit dem Pseudonymisierungscode versehenen Umschlag der Beihilfestelle zur Weiterleitung an die Gutachterin oder den Gutachter übermitteln, unter gleichzeitigem Verweis auf den Auftrag bzw. das Ersuchender beihilfeberechtigten Person (oder der Patientin bzw. des Patienten). Nach Erhalt aller Unterlagen beauftragt die Beihilfestelle eine Gutachterin oder einen Gutachter mit der Erstellung des Gutachtens und leitet ihm zugleich alle erforderlichen Unterlagen zu.
Die Gutachterin bzw.der Gutachterübermittelt das Psychotherapie-Gutachten an die Beihilfe st eile und an die Therapeutin bzw. den Therapeuten.
Auf Grundlage dergutachterlichen Stellungnahme erteilt die Beihilfestelle der beihilfeberechtigten Person einen rechtsmittelfähigen Bescheid.
Quelle: Bundesverwaltungsamt Dienstleistungszentrum Fachbereich Beihilfe Thematik Psychotherapie
Beihilfefähig sind die vom Arzt in Rechnung gestellten Kosten, soweit diese im Einklang mit der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet werden. Im Regelfall sind die Gebührensätze der GOÄ für ärztliche Leistungen bis zum 2,3fachen Satz, für überwiegend medizinisch-technische Leistungen bis zum 1,8fachen Satz und für Laborleistungen bis zum 1,15fachen Satz der Gebührenordnung beihilfefähig. Liegt eine ausreichende personenbezogene medizinische Begründung vor, können die Kosten für die ärztliche Leistung bis zum 3,5fachen Satz, für medizinisch-technische Leistungen bis zum 2,5fachen Satz und für die Laborleistungen bis zum 1,3fachen Satz berücksichtigt werden. Andere beihilferechtliche Ansprüche bestehen auch dann nicht, wenn mit dem Arzt eine Honorarvereinbarung (Abdingung) getroffen wurde.
Kosten für ärztliche Atteste und Bescheinigungen sind nur beihilfefähig, wenn sie für die Anerkennung der Beihilfefähigkeit erforderlich sind oder von der Beihilfestelle besonders angefordert werden. Kosten für die Behandlung durch Heilpraktikerinnen oder Heilpraktiker, sind auf Grundlage des beihilferechtlichen Gebührenverzeichnisses NRW für Heilpraktikerleistungen (Anlage 4 zu § 4 Absatz 1 Nummer 1 Satz 3 BVO NRW) beihilfefähig.
Ambulante psychotherapeutische Behandlungen sind bis auf fünf probatorische Sitzungen, bzw. acht probatorische Sitzungen bei analytischer Psychotherapie nur nach vorheriger Anerkennung aufgrund eines vertrauensärztlichen Gutachtens durch die Beihilfestelle, Ihrer privaten Krankenversicherung oder gesetzlichen Krankenkasse beihilfefähig.
Quelle: Merkblatt für Beihilfe NRW Stand ß1/2019
Auch für psychische Notfälle ist Ihr Hausarzt zuständig. Außerhalb der Praxiszeiten, kontaktieren Sie den hausärztlichen Notdienst Telefon 116 117
Wenn Sie sich in Behandlung eines Nervenarztes oder Psychiaters befinden, sollten Sie sich zu den Praxiszeiten an diesen wenden.
Im Falle von akuter Fremd- oder Eigengefährdung wenden Sie sich bitte an die Polizei oder den Rettungsdienst Telefon 110 (Polizei) Telefon 112 (Rettungsdienst, Notarzt und Feuerwehr)
Im Sinne von Wegweisung leistet auch der Sozialpsychiatrische Dienst der Stadt Lüdenscheid Hilfe:
Telefon 02351 661080.
Telefon 02352/ 966 6660 www.gesundheitsamt.altena.de
Telefonseelsorge ( 24 Stunden, Kostenfrei )
Telefon 0800 111 00 111
+49 179 2148 009
info@psychotherapie-ivic.de
Nordhellen 4b, 58540 Meinerzhagen
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